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   FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 2 K 548/10   

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https://dejure.org/2010,44369
FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 2 K 548/10 (https://dejure.org/2010,44369)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.09.2010 - 2 K 548/10 (https://dejure.org/2010,44369)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. September 2010 - 2 K 548/10 (https://dejure.org/2010,44369)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Pickup "Ford Ranger"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Pickup "Ford Ranger"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.10.2008 - II R 63/07

    Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 2 K 548/10
    Der BFH hat weiter entschieden, dass die auf der Richtlinie 70/156/EWG beruhende verkehrsrechtliche Einstufung für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung nicht maßgeblich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 21. August 2006 VII B 333/05 BStBl II 2006, 721; BFH-Urteil vom 1. Oktober 2008 II R 63/07, BStBl II 2009, 20; die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. August 2009 1 BvR 3227/08, BFH/NV 2009, 2124).
  • BFH, 21.08.2006 - VII B 333/05

    Keine Änderung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffes

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 2 K 548/10
    Der BFH hat weiter entschieden, dass die auf der Richtlinie 70/156/EWG beruhende verkehrsrechtliche Einstufung für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung nicht maßgeblich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 21. August 2006 VII B 333/05 BStBl II 2006, 721; BFH-Urteil vom 1. Oktober 2008 II R 63/07, BStBl II 2009, 20; die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. August 2009 1 BvR 3227/08, BFH/NV 2009, 2124).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 2 K 548/10
    Im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Zuordnungen hält es der BFH für gerechtfertigt, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (BFH-Urteil vom 1. August 2000 VII R 26/99 BStBl II 2001, 72), wobei die Ladefläche nicht durch eine herunter geklappte Ladeklappe vergrößert wird (vgl. auch Urteil des FG München vom 8. September 2004 4 K 3889/04, EFG 2005, 483).
  • BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3227/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zugrundelegung eines

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 2 K 548/10
    Der BFH hat weiter entschieden, dass die auf der Richtlinie 70/156/EWG beruhende verkehrsrechtliche Einstufung für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung nicht maßgeblich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 21. August 2006 VII B 333/05 BStBl II 2006, 721; BFH-Urteil vom 1. Oktober 2008 II R 63/07, BStBl II 2009, 20; die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. August 2009 1 BvR 3227/08, BFH/NV 2009, 2124).
  • BFH, 26.06.1997 - VII R 12/97

    Anforderungen an die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 2 K 548/10
    Nach Auffassung des BFH sind für die Einstufung eines Fahrzeugs als PKW oder als "anderes Fahrzeug" folgende Merkmale maßgeblich zu berücksichtigen: Zahl der Sitzplätze, verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, Größe der Ladefläche, Anzahl der Sitze, Verblechung der Seitenfenster, Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeiten, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (BFH-Urteil vom 26. Juni 1997 VII R 12/97, BFH/NV 1997, 810).
  • BFH, 26.10.2006 - VII B 125/06

    Kfz-steuerrechtliche Einstufung eines Pick-up Mitsubishi

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 2 K 548/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist seit der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO durch die Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 2. November 2004 (BGBl 1, 2712) auch bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2, 8 t die Beurteilung, ob ein anderes Fahrzeug im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG vorliegt, anhand von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs vorzunehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006, VII B 125/06, BFH/NV 2007, 767).
  • FG München, 08.09.2004 - 4 K 3889/04

    Zur Ladefläche eines LKW

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 2 K 548/10
    Im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Zuordnungen hält es der BFH für gerechtfertigt, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (BFH-Urteil vom 1. August 2000 VII R 26/99 BStBl II 2001, 72), wobei die Ladefläche nicht durch eine herunter geklappte Ladeklappe vergrößert wird (vgl. auch Urteil des FG München vom 8. September 2004 4 K 3889/04, EFG 2005, 483).
  • FG Bremen, 06.01.2017 - 4 K 59/14

    Besteuerung eines Pick-ups der Marke Ford Typ Ranger mit Doppelkabine als

    Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt habe mit Urteil vom 22. September 2010 (2 K 548/10) über die Einstufung eines Fahrzeugs der Marke Ford Ranger der gleichen Bauart entschieden.
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